Importlotse

DATEV-Importmeldung

REW02827 und REW02828 beim DATEV-Import

Worum es hier geht

Diese Seite sammelt, was zu den Meldungen REW02827 und REW02828 belegt ist. Aufgeführt sind ausschließlich dokumentierte Fälle; wo eine Angabe nicht belegt ist, fehlt sie hier, statt ersetzt zu werden. Beide Meldungen werden getrennt geführt: Was für die eine belegt ist, gilt nicht ohne Weiteres für die andere.

REW02827 beim DATEV-Import

DATEV beschreibt zu dieser Meldung ein Leistungsdatum, das nicht in der Periode des Buchungsstapels liegt. Der Wortlaut auf Ihrem Bildschirm kann davon abweichen.

REW02827: In der Datei erkennbar

In mindestens einer Buchungszeile liegt das Leistungsdatum in einem anderen Kalendermonat als dem, den das Feld „Datum bis“ im Dateikopf angibt. Über dieses Feld wird die Periode bestimmt, der die Buchungssätze zugeordnet werden. Dieser Fall ist im Zusammenhang mit der Meldung REW02827 dokumentiert.

Was Sie prüfen können

  1. Vergleichen Sie im Kopf Ihrer Datei das Feld „Datum bis“ mit den Leistungsdaten der unten genannten Zeilen.
  2. Klären Sie, welche der beiden Angaben nicht passt: das Leistungsdatum der Buchung oder der Zeitraum des Stapels.
  3. Erzeugen Sie die Datei im Vorsystem mit der richtigen Angabe neu. Importlotse verändert Ihre Datei nicht.

Quellen

Datei auf REW02827 prüfen

Importlotse prüft Ihre EXTF-/DTVF-Datei auf Merkmale, die zu dieser Meldung passen, und sagt Ihnen, wenn die geprüften Merkmale sie nicht erklären.

Datei kostenlos prüfen

Läuft vollständig in Ihrem Browser — Ihre Buchungsdaten werden nicht hochgeladen.

REW02828 beim DATEV-Import

Zu REW02828 allein liegt weder ein Wortlaut noch eine eigene Bedingung vor. Importlotse führt für diese Meldung deshalb keine Ursache, die sich an Ihrer Datei prüfen ließe — auch nicht die von REW02827. Dass beide Meldungen in derselben Lage genannt werden, sagt noch nicht, welche von beiden wovon kommt.

REW02828: Was in einer dokumentierten Antwort belegt ist

Eine Antwort der DATEV eG in der Community nennt REW02827 und REW02828 gemeinsam als Hinweismeldungen, die beim Import kommen, wenn ein Buchungssatz nicht im Stapel für den Monat des Leistungsdatums steht. Der Buchungssatz wird dabei importiert; die Leistungsperiode ist danach manuell je Buchungssatz zuzuordnen.

Aus dieser gemeinsamen Nennung lässt sich nicht ableiten, welche der beiden Meldungen wodurch entsteht. Deshalb prüft Importlotse Ihre Datei für REW02828 auf nichts Bestimmtes — es wäre eine Annahme.

Quellen und Nachweis
  • DATEV-Community (2021), Antwort der DATEV eG im Thread „Buchhaltung von Mandanten importieren, welcher mit Leistungsdatum bucht“ — belegt: Für den Datenaustausch im DATEV-Format oder ASCII-Format muss der Buchungssatz im Stapel für den Monat des Leistungsdatums stehen; andernfalls kommen beim Import Hinweismeldungen mit REW02827 / REW02828 (geprüft 07.09.2026)

REW02828: Weitere Schritte

Datei auf REW02828 prüfen

Zu dieser Meldung prüft Importlotse nichts Bestimmtes. Ihre EXTF-/DTVF-Datei wird aber ganz normal auf die übrigen Merkmale geprüft — das kann eine andere Spur ergeben.

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Hinweis

Diese Diagnose ersetzt weder das DATEV-Prüfprogramm noch die fachliche Prüfung durch Ihre Steuerberatung.

Stand der Angaben auf dieser Seite: 07.09.2026.